Verhinderungspflege

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt. Grund dafür kann Urlaub sein, eine eigene Erkrankung, ein Arzttermin oder schlicht der Wunsch nach ein paar freien Stunden. Wir übernehmen dann die Versorgung Ihres Angehörigen, und die Pflegekasse trägt die Kosten.

Was Ihnen zusteht

Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. 2026 stehen dafür bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die Sie frei auf beide Leistungen verteilen können. Sie können den ganzen Betrag für Verhinderungspflege einsetzen, wenn Sie keine Kurzzeitpflege brauchen.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch, dafür kommt dort der Entlastungsbetrag infrage.

Die Wartezeit ist weggefallen

Früher musste die häusliche Pflege durch eine Privatperson bereits sechs Monate bestanden haben, bevor Verhinderungspflege genutzt werden durfte. Diese sogenannte Vorpflegezeit ist zum 1. Juli 2025 entfallen. Wer frisch einen Pflegegrad zuerkannt bekommen hat, kann die Leistung sofort nutzen.

Stundenweise oder tageweise, der Unterschied kostet Geld

Bleibt die Vertretung unter acht Stunden am Tag, handelt es sich um stundenweise Verhinderungspflege. Diese Tage werden nicht auf die Höchstdauer angerechnet, und das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter. Für Arzttermine, Behördengänge oder einen freien Nachmittag ist das die günstigere Variante.

Dauert die Vertretung länger als acht Stunden, gilt sie als tageweise. Der Anspruch beträgt dann höchstens acht Wochen beziehungsweise 56 Kalendertage im Jahr. Für diese Tage wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und am letzten Tag eines zusammenhängenden Zeitraums jedoch in voller Höhe.

Maßgeblich ist, wie lange die reguläre Pflegeperson verhindert ist, nicht wie viele Stunden die Ersatzpflege tatsächlich leistet. Wer eine mehrtägige Abwesenheit plant, sollte das vorher durchrechnen.

Das Budget ist an das Kalenderjahr gebunden

Was bis zum 31. Dezember nicht verbraucht ist, verfällt. Eine Übertragung ins Folgejahr gibt es beim gemeinsamen Jahresbetrag nicht. Das unterscheidet ihn vom Entlastungsbetrag, der länger nutzbar bleibt.

Fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel vom Jahresbetrag bereits verbraucht ist. Wenn schon Kurzzeitpflege abgerechnet wurde, steht entsprechend weniger zur Verfügung, und Familien planen sonst mit Geld, das bereits gebunden ist.

So gehen Sie vor

Die Verhinderungspflege wird bei der eigenen Pflegekasse beantragt. Bei planbaren Auszeiten melden Sie sich am besten vorher, bei Krankheit reicht die nachträgliche Einreichung. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie einreichen, oder rechnen auf Wunsch direkt mit der Kasse ab.

Heben Sie alle Belege auf und reichen Sie sie mindestens einmal jährlich ein, statt sie über Jahre zu sammeln.

Was wir übernehmen

Wir versorgen Ihren Angehörigen in der gewohnten Umgebung weiter: Körperpflege, Ankleiden, Mahlzeiten, Medikamente, Begleitung im Alltag. Wenn Sie uns vorher einmal dazuholen, lernen wir die Abläufe kennen, solange Sie noch da sind. Das macht den eigentlichen Einsatz für alle Beteiligten ruhiger.

Verwandte, Nachbarn oder Freunde dürfen die Vertretung ebenfalls übernehmen. Bei nahen Angehörigen gelten allerdings besondere Regeln zur Höhe der Erstattung. Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.

Wo wir arbeiten

Wir sind in den Ortschaften der Region Meißen linkselbisch unterwegs. Rufen Sie an, wir klären im Gespräch, ob wir Ihren Zeitraum abdecken können.

Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Eine Erhöhung der Pflegeleistungen wurde für 2026 nicht beschlossen, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Schreiben Sie uns

Oder rufen Sie an unter 03521 - 403094.