Oft fällt der Haushalt eher auseinander als die Körperpflege. Wer sich noch selbst waschen und anziehen kann, schafft die Waschmaschine im Keller trotzdem nicht mehr. Genau dafür gibt es unseren hauswirtschaftlichen Dienst.
Den Umfang legen wir gemeinsam fest. Manche Haushalte brauchen einmal in der Woche zwei Stunden, andere alle zwei Wochen einen Vormittag.
Bei uns kommt jemand, der auch sieht, wenn sich etwas verändert. Wenn die Lebensmittel im Kühlschrank stehen bleiben, wenn Post ungeordnet liegt oder wenn jemand in der Wohnung unsicherer läuft als vier Wochen zuvor, sagt uns das etwas. Wir sprechen Sie darauf an, bevor daraus ein Notfall wird.
Dazu kommt die Abrechnung: Eine private Reinigungskraft zahlen Sie voll selbst. Unsere Leistung lässt sich über die Pflegekasse finanzieren.
Der häufigste Weg ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der ab Pflegegrad 1 zusteht und für hauswirtschaftliche Hilfe ausdrücklich vorgesehen ist. Viele Familien rufen ihn nie ab.
Ab Pflegegrad 2 lässt sich zusätzlich bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistung in Unterstützungsleistungen umwandeln. Damit steigt das verfügbare Budget spürbar.
Ohne Pflegegrad buchen Sie die Leistung als Selbstzahler. Wenn ein Antrag infrage kommt, lesen Sie vorher, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
Wenn ohnehin eine Kollegin zur häuslichen Krankenpflege kommt, lassen sich beide Leistungen im selben Termin erledigen. Abgerechnet wird getrennt, für Sie bleibt es ein Besuch am Tag.
Wir fahren die Ortschaften der Region Meißen linkselbisch an. Rufen Sie an, wir klären im Gespräch, ob wir bei Ihnen freie Kapazität haben.
Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Eine Erhöhung der Pflegeleistungen wurde für 2026 nicht beschlossen, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.
Oder rufen Sie an unter 03521 - 403094.