Unter Pflegehilfsmitteln fallen zwei Dinge zusammen, die getrennt beantragt werden und aus verschiedenen Töpfen kommen. Das eine sind Verbrauchsartikel wie Handschuhe, das andere sind Geräte wie ein Rollstuhl. Diese Seite trennt beides auf.
Nach Absprache geben wir Hilfsmittel aus unserem eigenen Bestand heraus, damit Sie nicht warten müssen, bis ein Antrag durch ist:
Das ist vor allem dann hilfreich, wenn es schnell gehen muss, etwa nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder wenn sich der Zustand kurzfristig ändert. Rufen Sie an und fragen Sie nach, was gerade verfügbar ist.
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zu, die verbraucht werden. Dazu gehören:
Der Anspruch besteht, wenn zu Hause gepflegt wird, auch dann, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Danach liefert ein Anbieter die Box monatlich zu Ihnen nach Hause, und die Abrechnung läuft direkt über die Kasse.
Dieser Betrag ist von Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag unabhängig. Es wird nichts gegeneinander verrechnet.
Pflegebett, Badewannenlifter, Hausnotrufgerät und Ähnliches sind technische Pflegehilfsmittel. Sie werden von der Pflegekasse in der Regel leihweise gestellt. Rollstuhl und Rollator laufen dagegen meist über die Krankenkasse und brauchen eine ärztliche Verordnung.
Welcher Weg im Einzelfall der richtige ist, hängt vom Grund ab: Geht es um die Pflege, ist die Pflegekasse zuständig, geht es um eine Erkrankung oder Behinderung, die Krankenkasse. Wir sagen Ihnen im Gespräch, wo Sie anfangen sollten.
Zum Hausnotruf haben wir eine eigene Seite, weil dafür besondere Regeln gelten.
Beide Pauschalen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wenn noch keiner vorliegt, ist das der erste Schritt. Wie das abläuft, steht auf unserer Seite Pflegegrad beantragen. Der Antrag ist formlos und kostet nichts.
Wir sind seit 1992 in den Ortschaften der Region Meißen linkselbisch tätig.
Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Eine Erhöhung der Pflegeleistungen wurde für 2026 nicht beschlossen, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.
Oder rufen Sie an unter 03521 - 403094.