Häusliche Krankenpflege in Meißen und Klipphausen

Häusliche Krankenpflege ist medizinische Versorgung in Ihrer Wohnung. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen und übernimmt das, was sonst in einer Praxis oder im Krankenhaus gemacht würde. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB V, bezahlt wird sie von Ihrer Krankenkasse.

Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad

Das ist der Punkt, an dem die meisten Menschen hängen bleiben. Häusliche Krankenpflege hängt nicht am Pflegegrad, sondern an einer ärztlichen Verordnung. Wer nach einer Operation täglich einen frischen Verband braucht, bekommt diese Leistung auch dann, wenn nie ein Pflegeantrag gestellt wurde.

Der Pflegegrad wird erst wichtig, wenn es um Körperpflege, Ankleiden, Essen oder Betreuung geht. Diese Grundpflege zahlt die Pflegekasse, und zwar ab Pflegegrad 2. Wie Sie dorthin kommen, steht auf unserer Seite Pflegegrad beantragen.

Was wir übernehmen

  • Medikamentengabe und Richten der Medikamentenbox
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Kompressionsverbände sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutzuckerkontrolle und Insulingabe
  • Injektionen nach Verordnung
  • Kontrolle von Blutdruck und Puls
  • Versorgung von Kathetern und Stomata

Welche Leistungen im Einzelfall verordnet werden, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was aus pflegerischer Sicht sinnvoll ist, damit auf der Verordnung nichts fehlt.

So kommen Sie an die Verordnung

Der Weg führt über Ihre Hausarztpraxis. Schildern Sie dort, was zu Hause nicht mehr allein gelingt. Die Praxis stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse prüft und genehmigt.

Nach einem Krankenhausaufenthalt geht es schneller: Im Rahmen des Entlassmanagements kann bereits die Klinik eine Verordnung ausstellen, damit die Versorgung zu Hause ohne Lücke weiterläuft. Fragen Sie vor der Entlassung im Sozialdienst danach.

Sie können uns die Verordnung auch direkt geben. Wir leiten sie an die Kasse weiter und kümmern uns um die Abrechnung, damit Sie sich damit nicht befassen müssen.

Was Sie selbst zahlen

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt bei häuslicher Krankenpflege eine gesetzliche Zuzahlung an. Wie hoch sie in Ihrem Fall ausfällt und ob Sie wegen Überschreitung der Belastungsgrenze davon befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Fragen Sie dort gezielt nach einer Zuzahlungsbefreiung, viele Menschen haben Anspruch darauf und wissen es nicht.

Behandlungspflege und Grundpflege im selben Einsatz

In der Praxis geht beides oft ineinander über. Wenn die Kollegin ohnehin morgens zum Verbandswechsel kommt, lässt sich die Unterstützung beim Waschen im selben Termin erledigen. Abgerechnet wird dann getrennt: der medizinische Teil mit der Krankenkasse, der pflegerische mit der Pflegekasse. Für Sie bleibt es ein Besuch.

Wo wir arbeiten

Wir fahren die Ortschaften der Region Meißen linkselbisch an, darunter Klipphausen, Krögis, Miltitz, Taubenheim, Munzig und Burkhardswalde. Wenn Ihre Ortschaft in der Liste fehlt, fragen Sie trotzdem nach. Manchmal lässt sich eine Tour anpassen.

Wie es weitergeht

Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen im Gespräch, ob wir in Ihrer Ortschaft freie Kapazität haben, und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause. Unser Team ist nicht größer als 20 Personen, Sie bekommen es also mit Gesichtern zu tun, die Sie wiedererkennen.

Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Eine Erhöhung der Pflegeleistungen wurde für 2026 nicht beschlossen, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Schreiben Sie uns

Oder rufen Sie an unter 03521 - 403094.