Häufig gestellte Fragen
Wer kann unsere Dienste in Anspruch nehmen?
Alle Menschen, die Unterstützung zu Hause brauchen. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt sein, bei Pflegebedarf im Alter oder bei einer chronischen Erkrankung. Ein Pflegegrad ist nicht für jede Leistung Voraussetzung.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für die häusliche Krankenpflege nicht. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Kompressionsverbände oder Blutzuckerkontrolle laufen über eine Verordnung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes und werden mit der Krankenkasse abgerechnet, unabhängig vom Pflegegrad.
Für Grundpflege und Betreuung übernimmt die Pflegekasse die Kosten ab Pflegegrad 2. Hauswirtschaftliche Hilfe können Sie auch ohne Pflegegrad als Selbstzahler buchen.
Wer bezahlt die Pflege?
Die Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung. Für Grundpflege und Betreuung stellt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag bereit, die sogenannte Pflegesachleistung. 2026 sind das 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Wir rechnen direkt mit den Kassen ab. Sie bekommen von uns eine Übersicht, was Ihr Budget abdeckt und was gegebenenfalls darüber hinausgeht.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Mit einem Anruf bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Antrag genügt, das Datum des Anrufs zählt. Danach vereinbart der Medizinische Dienst einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause.
Führen Sie in den Wochen davor ein Pflegetagebuch: Was fällt an, wie lange dauert es, wie oft am Tag. Am Begutachtungstag wird vieles besser dargestellt, als es im Alltag ist. Das Tagebuch gleicht das aus.
Was ist der Entlastungsbetrag?
131 Euro im Monat, die Ihnen ab Pflegegrad 1 zustehen. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung für anerkannte Angebote verwendet, etwa für Betreuung, Begleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe.
Viele Familien rufen diesen Betrag nie ab. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis Ende Juni des Folgejahres nachholen, danach verfallen sie.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt, durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin, übernehmen wir. Seit der Reform bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Sie können selbst entscheiden, wie Sie ihn auf beides verteilen.
Dieser Betrag ist an das Kalenderjahr gebunden. Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt ist, verfällt.
Bekomme ich Pflegehilfsmittel bezahlt?
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu, also Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches. Dafür genügt ein Antrag bei der Pflegekasse.
Größere Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Gehbank verleihen wir nach Absprache.
Wer führt die Pflege durch?
Für uns im Einsatz sind:
- Krankenschwestern / Krankenpfleger, Pflegefachfrauen/-männer und Gesundheits-/ Altenpflegerinnen
- Pflegehelfer/innen
- Hauswirtschafter/innen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich laufend fort, und wir bilden im eigenen Haus aus. Wer bei uns anfangen möchte, findet die offenen Stellen unter Karriere.
Kommt immer dieselbe Pflegekraft zu mir?
Unser Team ist nicht größer als 20 Personen. Dadurch kennen Sie die Kolleginnen und Kollegen, die zu Ihnen kommen, und müssen Ihre Situation nicht bei jedem Besuch neu erklären.
Wo findet die Pflege statt?
Bei Ihnen zu Hause. Unsere Schwestern und Pfleger kommen zu Ihnen, Sie bleiben in Ihrer gewohnten Umgebung. Welche Ortschaften wir anfahren, sehen Sie in unserem Einsatzgebiet.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
Rufen Sie uns unter 03521 - 403094 an. Wir sagen Ihnen im Gespräch, ob wir in Ihrer Ortschaft freie Kapazität haben, und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause.
Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Die nächste reguläre Anpassung der Pflegeleistungen ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.