Pflegegrad beantragen

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Der Weg dorthin ist einfacher, als viele Familien denken, aber an drei Stellen wird regelmäßig Geld verschenkt. Diese Seite geht den Ablauf der Reihe nach durch.

Der Antrag ist formlos

Sie brauchen kein Formular. Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Eine E-Mail oder ein kurzer Brief tun es ebenso.

Wichtig ist das Datum. Sämtliche Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für die Zeit davor. Wer im Januar merkt, dass es allein nicht mehr geht, und erst im April anruft, verliert drei Monate. Stellen Sie den Antrag, sobald Sie den Eindruck haben, dass regelmäßig Hilfe gebraucht wird.

Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen oder schicken Sie den Antrag per Einschreiben. Ohne Nachweis lässt sich später schwer belegen, wann die Frist begonnen hat.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst und vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause. Bei privat Versicherten übernimmt in der Regel Medicproof.

Bewertet wird, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind. Der Gutachter geht sechs Lebensbereiche durch, darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags. Daraus ergibt sich eine Punktzahl: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ein Knochenbruch mit absehbarer Heilung reicht dafür allein nicht, kann aber zu einer befristeten Einstufung führen.

Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten

Führen Sie in den Wochen davor ein Pflegetagebuch. Notieren Sie, was anfällt, wie lange es dauert und wie oft am Tag. Am Begutachtungstag stellen sich viele Menschen besser dar, als der Alltag ist, teils aus Stolz, teils weil ein guter Tag erwischt wird. Das Tagebuch gleicht das aus.

Legen Sie Medikamentenplan, Arztbriefe, Krankenhausberichte und vorhandene Hilfsmittel bereit. Bitten Sie eine vertraute Person dazu, die mitbekommt, wie der Alltag wirklich läuft, und die bei Bedarf ergänzt. Nächtlicher Hilfebedarf, Inkontinenz und Verhaltensänderungen werden am häufigsten vergessen.

Wenn der Bescheid zu spät kommt

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Diese Frist umfasst Begutachtung und Entscheidung zusammen und entspricht ohne Feiertage etwa fünf Wochen.

In Eilfällen gelten kürzere Fristen: fünf Arbeitstage bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Hospiz, zehn Arbeitstage, wenn die Pflegeperson eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz angekündigt hat.

Hält die Kasse die Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung selbst zu verantworten, stehen Ihnen 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung zu. Diesen Betrag müssen Sie nicht gesondert einfordern. Seit dem 1. Januar 2026 muss die Zahlung spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf erfolgen.

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Fordern Sie zuerst das Gutachten an, falls es dem Bescheid nicht beilag. Erst daraus wird erkennbar, welche Punkte vergeben wurden und wo Ihre Einschätzung abweicht.

Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids möglich. Heben Sie den Umschlag mit dem Zustelldatum auf. Ein begründeter Widerspruch führt häufig zu einer Korrektur, deshalb lohnt sich der Aufwand.

Was Ihnen mit Pflegegrad zusteht

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich entweder Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt. Das Pflegegeld beträgt 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Die Pflegesachleistung liegt bei 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

Unabhängig davon gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu.

Wir gehen den Weg mit Ihnen

Wir arbeiten seit 1992 in der Region Meißen und kennen die Abläufe bei den Kassen vor Ort. Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob sich ein Antrag lohnt oder was auf dem Begutachtungstermin gefragt wird.

Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Eine Erhöhung der Pflegeleistungen wurde für 2026 nicht beschlossen, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Diese Seite ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Schreiben Sie uns

Oder rufen Sie an unter 03521 - 403094.